Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung an Individualgäste, Geschäftsreisende und Reisegruppen der Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH (Hotel Sonnenhof), zur Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw. die Nutzung der Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH (Hotel Sonnenhof) ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Reservierungsbestätigung) der Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH (Hotel Sonnenhof) zustande. Vertragspartner sind die Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH (Hotel Sonnenhof) und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gesamtschuldnerisch.
Die Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH (Hotel Sonnenhof) haftet im nicht leistungstypischen Bereich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, auf mögliche außergewöhnlich hohe Schäden hinzuweisen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen während der Vertragsanbahnung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
Die Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH (Hotel Sonnenhof) verpflichtet sich, die gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und -erfüllung mehr als 4 Monate liegen oder sich Leistungsumfang und Dauer ändern. Preise gelten in Euro.
Rechnungen sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank an. Vorauszahlungen können verlangt werden.
IV. Rücktritt des Kunden (Änderung, Abbestellung, Stornierung)
Rücktritte, Änderungen oder Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Ohne schriftliche Zustimmung bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, es liegt ein Leistungsverzug oder eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
IV.1 Stornierungen bei Individualreservierungen
Individualreservierungen liegen bei 1–9 Zimmern pro Nacht vor. Die Stornierungsfristen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Bei späterer Stornierung sind bis zu 80 % des vereinbarten Preises zu zahlen, sofern keine Weitervermietung erfolgt.
IV.2 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten
Zimmerfestkontingente gelten ab 10 Zimmern. Die Stornierungsgebühren richten sich nach Gruppengröße und Zeitpunkt der Stornierung:
| Personen / Nächte | Kostenfrei bis | 60 % bis | 80 % bis |
|---|---|---|---|
| Bis 15 pax/RN | 4 Wochen | 2 Wochen | 1 Woche |
| 16–30 pax/RN | 8 Wochen | 6 Wochen | 4 Wochen |
| 31–50 pax/RN | 10 Wochen | 8 Wochen | 6 Wochen |
| 51–100 pax/RN | 12 Wochen | 10 Wochen | 8 Wochen |
| 101–250 pax/RN | 16 Wochen | 12 Wochen | 10 Wochen |
| Über 250 pax/RN | Individuell | ||
V. Rücktritt der Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH
Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden, höhere Gewalt vorliegt oder die Nutzung den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen gefährden würde. Bei berechtigtem Rücktritt bestehen keine Schadenersatzansprüche des Kunden.
VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Hotelzimmer
Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. Check-in ist ab 15 Uhr, Check-out bis 11 Uhr. Spätere Räumung kann mit bis zu 100 % des Logispreises berechnet werden.
VII. Haftung der Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Hotel haftet nicht für Geld, Wertsachen oder Schäden an Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen auf dem Hotelgelände.
Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt, Schadenersatz ist ausgeschlossen.
VIII. Besondere Bedingungen für Tagungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
Änderungen über 5 % müssen spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Abweichungen über 10 % berechtigen zur Preisneufestsetzung.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Technische Geräte Dritter werden im Namen des Veranstalters beschafft. Der Veranstalter haftet für Schäden. Eigene elektrische Anlagen dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters. Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Nicht entfernte Gegenstände können auf Kosten des Veranstalters eingelagert werden.
Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle durch Teilnehmer, Besucher oder Mitarbeiter verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar.
IX. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Resort Pleinfeld Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 15, 91154 Roth. Gerichtsstand ist Schwabach. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Stand: Oktober 2025